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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung
Die Unfallhäufigkeit auf Baustellen in Deutschland ist mehr als
doppelt so hoch wie in der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf
Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen
Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen.
Die Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist, in Verbindung mit dem
Arbeitsschutzgesetz, die Umsetzung einer EU Richtlinie zur Regelung des
Sicherheits- und den Gesundheitsschutzes auf Baustellen.
Ob die Baustellenverordnung für das jeweilige Baumaßnahme zutrifft ist
im Einzelfall zu prüfen. Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine
Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig
werden.
Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche
Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben.
Die Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordinierung können wir
durch unseren speziellen arbeitsschutzfachlichen, baufachlichen sowie
besonderen Koordinatoren Kenntnisse für Sie übernehmen. |
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