Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung
Die Unfallhäufigkeit auf Baustellen in Deutschland ist mehr als doppelt so hoch wie in der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen.
Die Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist, in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz, die Umsetzung einer EU Richtlinie zur Regelung des Sicherheits- und den Gesundheitsschutzes auf Baustellen.
Ob die Baustellenverordnung für das jeweilige Baumaßnahme zutrifft ist im Einzelfall zu prüfen. Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben.
Die Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordinierung können wir  durch unseren speziellen arbeitsschutzfachlichen, baufachlichen sowie besonderen Koordinatoren Kenntnisse für Sie übernehmen.