Ingenieurleistungen im Hochbau für den Neubau und Um- und Ausbau von Gebäuden und Sonderbauten
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Erstellen von Bestandsunterlagen (Bauaufnahme) und Bauzustandsanalysen
:: Erarbeitung von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen (§15 LP 1 bis 5 HOAI)
:: Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen (Tragwerksplanung §64 LP 1 bis 6 HOAI)
:: Bauüberwachung, Baubetreuung und Bauleitung (§15 LP 8 HOAI und §64 LP 8 HOAI)
:: Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in der Planungs- und Ausführungsphase

Ingenieurleistungen im Tiefbau für den Neubau und Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen
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Erstellen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen (§55 LP 1 bis 5 HOAI)
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Erarbeitung von Vergabeunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe (§55 LP 6 bis 7 HOAI)
:: Bauoberleitung, Bauüberwachung und Baubetreuung (§55 LP 8 HOAI und §57 HOAI)
:: Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in der Planungs- und Ausführungsphase

Behördenmanagement und Behördenengineering
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Vertretung des Bauherrn und Durchsetzen des Bauherreninteresses gegenüber der Bauaufsicht

Die Vergütung aller Ingenieurleistungen erfolgt auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.