| Ingenieurleistungen im Hochbau für den
Neubau und Um- und Ausbau von Gebäuden und Sonderbauten :: Erstellen von Bestandsunterlagen (Bauaufnahme) und Bauzustandsanalysen :: Erarbeitung von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen (§15 LP 1 bis 5 HOAI) :: Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen (Tragwerksplanung §64 LP 1 bis 6 HOAI) :: Bauüberwachung, Baubetreuung und Bauleitung (§15 LP 8 HOAI und §64 LP 8 HOAI) :: Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in der Planungs- und Ausführungsphase Ingenieurleistungen im Tiefbau für den Neubau und Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen :: Erstellen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen (§55 LP 1 bis 5 HOAI) :: Erarbeitung von Vergabeunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe (§55 LP 6 bis 7 HOAI) :: Bauoberleitung, Bauüberwachung und Baubetreuung (§55 LP 8 HOAI und §57 HOAI) :: Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in der Planungs- und Ausführungsphase Behördenmanagement und Behördenengineering :: Vertretung des Bauherrn und Durchsetzen des Bauherreninteresses gegenüber der Bauaufsicht Die Vergütung aller Ingenieurleistungen erfolgt auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. |